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  1. Einführung
  2. Definitionen
  3. Vertragsgegenstand
  4. Registrierung
  5. Coins
  6. Einlösen der Coins
  7. Vermarktung von Prämien und Vorteilsleistungen
  8. Kündigung, Gültigkeit der Coins bei Kündigung; Sperrung des Programmkontos
  9. Beendigung des Programms
  10. Änderungen
  11. Haftung
  12. Kommunikation, Anfragen, Mitteilungen, Beschwerden
  13. Steuern
  14. Recht

1. Einführung

Das Priceless® Specials Deutschland Programm ist ein deutsches Kundenbindungsprogramm für Mastercard-Karteninhaber, bei dem es sich um ein auf Coins basiertes Marketing- und Werbeprogramm innerhalb Deutschlands handelt (das „Programm“). Das Programm bietet Teilnehmern die Möglichkeit, Coins durch die Verwendung ihrer Mastercard für Zahlungsvorgänge zu erwerben und die erworbenen Coins in verschiedene Prämien und Vorteilsleistungen bei ausgewählten Leistungspartnern einzulösen.

Der Betreiber des Programms sowie Herausgeber der Coins ist Mastercard Europe SA, eine belgische Gesellschaft, die beim Handelsgericht in Nivelles (mit der Unternehmensnummer RPR 0448038446) eingetragen ist und ihre Geschäftsadresse in 198/A, Chaussée de Tervuren, 1410 Waterloo, Belgien hat, handelnd durch ihre Repräsentanz in Deutschland, mit Geschäftsadresse in Unterschweinstiege 10, D-60549, Frankfurt a. M., Deutschland (der „Programmanbieter”).

Für den Erwerb der Coins, das Einlösen von Coins sowie die Durchführung des Programms im Allgemeinen gelten eine Reihe von Bedingungen, die hier in diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen (die „AGB“) festgelegt sind. Ferner können sich im Rahmen des Einlösens von erworbenen Coins in Prämien und Vorteilsleistungen oder für die Teilnahme an im Rahmen des Programms angebotenen Gewinnspielen auch aus den Allgemeine Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungspartner bzw. der jeweiligen Teilnahmebedingungen für die im Rahmen des Programms angebotenen Gewinnspiele zusätzlich besondere Bedingungen ergeben.

Die Teilnahme am Programm bezieht sich allein auf den Umstand, dass die Teilnehmer Inhaber einer Mastercard sind, steht jedoch in keinem Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, die Teilnehmer mit ihrer Mastercard ausgebenden Bank haben. Deshalb gelten diese AGB getrennt und unabhängig von allen vertraglichen Regelungen (einschließlich der Regelungen des Kreditkartenvertrags), die Teilnehmer in Bezug auf die Mastercard mit ihrer Mastercard ausgebenden Bank vereinbart haben. Keine der vertraglichen Regelungen (einschließlich der Regelungen des Kreditkartenvertrags) mit der Mastercard ausgebenden Bank, hat irgendeine Auswirkung auf oder bezieht sich auf eine der in diesen AGB getroffenen Regelungen. Alle Fragen und Anliegen in Bezug auf Ihre Mastercard und Ihr Bankkonto sind direkt an Ihre Mastercard ausgebende Bank und nicht an den Programmanbieter zu richten. Der Programmanbieter ist weder eine Bank noch gibt er Mastercards irgendeiner Art aus.

2. Definitionen

Für die Zwecke dieser AGB haben die nachfolgenden Begriffe die ihnen jeweils zugewiesene Bedeutung, soweit sich nicht aus dem Sachzusammenhang etwas anderes ergibt:

AGB“ hat die in Ziffer 1 (Einführung) zugewiesene Bedeutung.

Bank“ bezeichnet alle Finanzinstitute oder Zahlungsdienstleister, die entweder unter deutschem Recht gegründet oder berechtigt sind, in Deutschland geschäftlich tätig zu sein und die für ihre Clearingverfahren in Verbindung mit Zahlungsvorgängen, die mittels der von ihnen ausgegebenen Mastercards getätigt werden, das Global Clearing Management System oder Global Collection Only verwenden.

Bankkonto“ bezeichnet das mit der Mastercard verbundene und auf den Namen des Teilnehmers lautende Bankkonto.

Call-Center“ bezeichnet das vom Programmanbieter unterhaltene Call-Center an das Fragen in Bezug auf Coins, Prämien und Vorteilsleistungen und zum Programm im Allgemeinen gestellt werden können und das als Ansprechpartner im Rahmen des Einlösen von Coins durch Teilnehmer zur Verfügung steht. „Coins“ bezeichnet die vom Programmanbieter herausgegebene rechnerische Basis des Programms, die keinen konkreten Geldwert besitzt. Teilnehmer werden für die Tätigung von Prämienfähigen Zahlungen mit Coins belohnt. Die erworbenen Coins können in Prämien und Vorteilsleistungen eingelöst werden.

Kreditkartenvertrag“ bezeichnet den Vertrag und die damit verbundenen Vertragsbedingungen zwischen dem Teilnehmer und seiner Mastercard ausgebenden Bank in Bezug auf die Ausgabe der Mastercard.

Leistungspartner“ bezeichnet alle gegenwärtigen oder zukünftigen Unternehmen, Partner, Geschäfte, Kaufhäuser, Restaurants, Kinos und sonstige am Programm, sei es online oder offline, im Einvernehmen mit dem Programmanbieter teilnehmenden Einrichtungen, bei denen der Teilnehmer Prämien und Vorteilangebote gegen Coins einlösen kann, die von dem jeweiligen Leistungspartner im Rahmen des Programms ausgegeben werden. Eine aktuelle Auflistung von Leistungspartnern (einschließlich dem Programmanbieter für Mastercard Priceless Assets) ist auf der Programm-Website und (soweit vorhanden) in der Programm-App verfügbar.

Mastercard Priceless Assets“ bezeichnet alle Prämien und Vorteilsleistungen, die vom Programmanbieter gesponsert werden.

PAN“ bezeichnet die Kontonummer des Kreditkartenkontos, die auf der Mastercard als Kreditkartennummer aufgedruckt ist.

Prämien und/oder Vorteilsleistungen“ bezeichnet alle Produkte, Dienstleistungen, finanziellen Rabatte, Vergünstigungen oder sonstigen Vorteile, einschließlich der Mastercard Priceless Assets, die von Leistungspartnern oder dem Programmanbieter gesponsert werden und die im Zeitpunkt des Einlösen von Coins im Prämienkatalog aufgeführt oder anderweitig durch den Programmanbieter oder den Leistungspartner direkt veröffentlicht worden sind.

Prämienkatalog“ bezeichnet den vom Programmanbieter für die Zwecke dieses Programms herausgegebenen Online-Katalog, der eine Auswahl an aktuell im Rahmen des Programms verfügbaren Prämien und Vorteilsleistungen sowie die für diese Prämien und Vorteilsleistungen erforderliche Anzahl an Coins enthält. Der Prämienkatalog kann über die Programm-Website oder (soweit vorhanden) in der Programm-App abgerufen werden.

Prämienfähige Zahlungen“ bezeichnet alle Zahlungsvorgänge des Teilnehmers, für die der Teilnehmer seine Mastercard verwendet hat und die gemäß den Bestimmungen des Programms als prämienfähig für den Erwerb von Coins gelten (Ziffer 5.3).

Programm“ hat die in Ziffer 1 (Einführung) zugewiesene Bedeutung.

Programmkonto“ bezeichnet den nicht öffentlichen, durch ein Passwort geschützten Webspace auf der Programm-Website oder (soweit vorhanden) in der Programm-App, auf den der Teilnehmer nach der Registrierung im Programm durch Eingabe seiner Login-Daten zugreifen kann. Das Programmkonto enthält Informationen über die Teilnahme am Programm, wie z. B. die Anzahl der vom Teilnehmer erworbenen Coins.

Programm-App“ bezeichnet (soweit vorhanden) eine mobile Applikation, die vom Programmanbieter für das Programm entwickelt wurde.

Programm-Website“ bezeichnet das Website-Portal als Online-Plattform des Programms abrufbar unter www.mastercard.de/priceless, über das der Teilnehmer durch Eingabe seiner Login-Daten unter anderem auf sein Programmkonto zugreifen kann.

Registrierung“ bezeichnet den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses.

Registrierungsformular“ bezeichnet die Standard Programm-Website und (soweit vorhanden) die Programm-App zur Registrierung für das Programm.

Registrierungsprozess“ bezeichnet den Ablauf des Registrierungsvorganges, der im Einzelnen in Ziffer 4.2 erklärt ist.

Schriftlich“ bezeichnet jegliche schriftliche Kommunikationsform, einschließlich elektronischer Form (wie z. B. E-Mail).

Teilnahme“ bezeichnet die Teilnahme des Teilnehmers am Programm nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsprozesses.

Teilnehmer“ bezeichnet jede natürliche Person, die im Rahmen des Registrierungsprozesses diesen AGB zugestimmt hat.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Unentgeltlichkeit

Im Rahmen des Programms bietet der Programmanbieter dem Teilnehmer unentgeltlich die Möglichkeit, durch die Verwendung seiner Mastercard für Prämienfähige Zahlungen Coins zu erwerben und diese Coins in verschiedene Prämien und Vorteilsleistungen bei ausgewählten Leistungspartnern oder dem Programmanbieter einzulösen. Zusätzlich bietet der Programmanbieter Zugriffs- und Nutzungsdienste für die Programm-Website oder (soweit vorhanden) die Programm-App an. Die Programm-Website und (soweit vorhanden) die Programm-App ermöglichen von technischer Seite her den Zugriff auf das Programmkonto, den Prämienkatalog und Marketing- sowie sonstige Informationen über den Programmanbieter, die Leistungspartner oder Dritte. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig.

3.2 Leistungspartner

Der Programmanbieter behält sich das Recht vor, die Leistungspartner für das Einlösen von Prämien und Vorteilsleistungen, die im Rahmen des Programms vom jeweiligen Leistungspartner gegen Coins an die Teilnehmer ausgegeben werden sollen, auszuwählen. Der Teilnehmer erkennt mit Registrierung an und akzeptiert, dass der Programmanbieter hauptsächlich nur ein Intermediär ist und weder eine Haftung für die durch die Leistungspartner angebotenen Prämien und Vorteilsleistungen übernimmt noch Rechte, Ansprüche oder Beteiligungen an den durch die Leistungspartner angebotenen Prämien und Vorteilsleistungen erlangt. Der Programmanbieter wird im Wesentlichen nur im Rahmen der Verwaltung des Programms sowie der Prämien und Vorteilsleistungen tätig. Alle Prämien und Vorteilsleistungen, die von den Leistungspartnern angeboten werden, werden den Teilnehmern direkt von den Leistungspartnern angeboten. Der Programmanbieter ist weder für unmittelbare noch mittelbare Verluste oder Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der vollständigen oder teilweisen Ausgabe oder Nichtausgabe von Prämien und Vorteilsleistungen durch die Leistungspartner entstehen. Sofern ein Teilnehmer beabsichtigt, Prämien und Vorteilsleistungen zu nutzen oder zu erwerben, die von einem Leistungspartner angeboten werden, unterliegt die Bereitstellung solcher Prämien und Vorteilsleistungen den Bestimmungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungspartners als Anbieter der Prämie oder Vorteilsleistung. Mastercard Priceless Assets hingegen werden gegen Coins direkt beim Programmanbieter eingelöst.

4. Registrierung

4.1 Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme am Programm sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die

4.1.1 ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben (als Hauptwohnsitz gilt der tatsächliche Hauptwohnsitz);

4.1.2 mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind; und

4.1.3 vom Programmanbieter als teilnahmeberechtigt für das Programm bezeichnet wurden.

Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme am Programm besteht nicht.

4.2 Registrierungsprozess

Der Registrierungsprozess besteht aus den folgenden Schritten, die von jedem zukünftigen Teilnehmer durchlaufen werden müssen:

4.2.1 Schritt 1: Zukünftige Teilnehmer können den Registrierungsprozess entweder durch Registrierung für das Programm über die Programm-Website oder (soweit vorhanden) in der Programm-App beginnen. Zukünftige Teilnehmer können darüber hinaus den Registrierungsprozess auch über ihre Mastercard ausgebende Bank beginnen. In diesem Fall ermöglicht die Mastercard ausgebende Bank, den Registrierungsprozess im Auftrag des Programmanbieters.

Der Registrierungsprozess beginnt mit dem Ausfüllen des Registrierungsformulars durch Angabe der abgefragten persönlichen Daten sowie der PAN und Übermittlung des ausgefüllten und ausgefertigten Registrierungsformulars an den Programmanbieter. Das Registrierungsformular wird durch virtuelles Anklicken der im Registrierungsformular vorgesehenen maßgeblichen Kästchen auf der Programm-Website oder (soweit vorhanden) in der Programm-App ausgefertigt. Das an den Programmanbieter übermittelte ausgefüllte und ausgefertigte Registrierungsformular gilt als Angebot an den Programmanbieter auf Abschluss eines Teilnahmevertrags mit dem Programmanbieter, der den in diesen AGB festgelegten Bestimmungen unterliegt.

4.2.2 Schritt 2: Nach der Registrierung kann der Teilnehmer damit beginnen, Coins gemäß den Bestimmungen in Ziffer 5.3 dieser AGB zu erwerben.

4.2.3 Schritt 3: Der Programmanbieter aktiviert das Programmkonto des jeweiligen Teilnehmers und schreibt die in der Zwischenzeit erworbenen Coins auf dem Programmkonto des Teilnehmers gut. Der Teilnehmer kann anschließend die erworbenen Coins in Prämien und Vorteilsleistungen einlösen.

4.2.4 Schritt 4: Im Anschluss an die Registrierung kann der Teilnehmer, sofern er dies möchte, den Registrierungsprozess mit dem Authentifizierungsverfahren fortsetzen, indem er entweder das 3D-Secure-Verfahren verwendet oder für jede der im Programm angemeldeten Mastercards eine Testtransaktion in Höhe von je 1 Euro durchführt. Erst nach der Authentifizierung kann der Teilnehmer die Transaktionsdetails von Prämienfähige Zahlungen über sein Programmkonto einsehen. Vor der Authentifizierung kann der Teilnehmer lediglich die Gesamtzahl der erworbenen Coins über sein Programmkonto einsehen.

  • 3D-Secure-Verfahren: sofern das 3D-Secure-Verfahren zur Authentifizierung verwendet werden soll, wird automatisch über die angemeldete Mastercard des Teilnehmers ein Zahlungsvorgang ohne Transaktionswert (d.h. mit 0 €) ausgelöst. Dieser automatisch ausgelöste Zahlungsvorgang ohne Transaktionswert muss vom Teilnehmer mit seinem Mastercard Secure-Code bestätigt werden.
  • 1 Euro-Testtransaktion: sofern die 1 Euro-Testtransaktion zur Authentifizierung verwendet werden soll, wird eine Testtransaktion in Höhe von 1 Euro von dem zur PAN gehörigen Kreditkartenkontoabgebucht, das mit der jeweiligen Mastercard verbunden ist. Der Kontoauszug enthält im Verwendungszweck für diese 1 Euro-Testtranskation einen einmaligen Code, der auf der Programm-Website oder (soweit vorhanden) in der Programm-App eingegeben werden muss. Nach der Verifizierung des eingegebenen einmaligen Codes, wird dem Bankkonto, das mit der jeweiligen Mastercard verbunden ist, 1 Euro wieder gutgeschrieben.

4.3 Teilnahme

Teilnehmer dürfen immer nur maximal 1 (ein) Programmkonto im Rahmen des Programmes eröffnen und führen. Sofern sich herausstellen sollte, dass ein Teilnehmer mehrere Programmkonten führt, ist der Programmanbieter berechtigt, jedes der Programmkonten im Rahmen des Programms zu sperren.

Teilnehmer können bis zu 3 (drei) Verbaucherbezahlkarten mit einem Mastercard Logo zur Teilnahme am Programm anmelden. Teilnehmer dürfen nur solche Mastercards zur Teilnahme am Programm anmelden, die sich im rechtmäßigen Besitz des jeweiligen Teilnehmers befinden und die den jeweiligen Teilnehmer berechtigten, diese Mastercard für Zahlungsvorgänge einzusetzen. Sobald ein Teilnehmer seine Mastercard angemeldet hat, kann der Teilnehmer (i) durch die Verwendung seiner Mastercard für Prämienfähige Zahlungen Coins erwerben und (ii) erworbene Coins in Prämien und Vorteilsleistungen einlösen.

Die Teilnahme ist nicht übertragbar.

4.4 Verpflichtungen des (zukünftigen) Teilnehmers

4.4.1 Jeder zukünftige Teilnehmer muss während des Registrierungsprozesses gültige, korrekte und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und seinem Wohnsitz machen, für die er auf Anfrage gegenüber dem Programmanbieter einen Nachweis erbringen muss. Es liegt allein im Verantwortungsbereich des zukünftigen Teilnehmers dem Programmanbieter im Zeitpunkt der Registrierung für das Programm richtige Kontaktdaten mitzuteilen.

4.4.2 Im Falle einer Änderung der vom Teilnehmer während des Registrierungsprozess übermittelten Kontaktdaten, muss der Teilnehmer die jeweils betroffenen Kontaktdaten unverzüglich beim Programmanbieter entweder über die Programm-Website oder (soweit vorhanden) in der Programm-App aktualisieren. Der Programmanbieter sowie die Leistungspartner sind nicht für einen Verlust von Coins, Prämien und Vorteilsleistungen oder andere Schäden verantwortlich, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er die erforderlichen Kontaktdaten nicht rechtzeitig aktualisiert hat.

4.4.3 Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, sein Passwort sowie seine Login-Daten für sein Programmkonto geheimzuhalten und sein Passwort und seine Login-Daten nicht an andere Personen weiterzugeben.

4.4.4 Im Falle einer Beendigung des Kreditkartenvertrages, unter dem die Mastercard ausgegeben wurde, durch den Teilnehmer oder die Mastercard ausgebende Bank gleich aus welchem Grund (einschließlich Diebstahl oder Verlust) und im Falle einer Änderung der PAN bei Austausch der Mastercard, hat der Teilnehmer die Anmeldung der betroffenen (ungültig gewordenen) Mastercard für das Programm entweder über die Programm-Website oder (soweit vorhanden) in der Programm-App zu löschen.

4.4.5 Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich eine geeignete Hardware- und Softwareumgebung für die Nutzung sowohl der Programm-Website als auch (soweit vorhanden) der Programm-App sicherzustellen. Die Hardware- und Softwareanforderungen werden auf der Programm-Website und (soweit vorhanden) in der Programm-App bekannt gegeben.

5. Coins

Die rechnerische Basis des Programms sind Coins, die dem Programmkonto des Teilnehmers gutgeschrieben werden. Coins können allein für das Einlösen von Prämien und Vorteilsleistungen eingesetzt werden.

5.1 Übertragbarkeit/Handel mit Coins

Coins können durch den Teilnehmer nicht auf Dritte übertragen werden. Darüber hinaus können Coins keiner anderen Person als dem Teilnehmer geschenkt, gewährt oder vergolten werden.

Der Verkauf, der Tausch, das Angebot zur Versteigerung sowie jegliche sonstige Übertragung der Coins an Dritte sind nicht gestattet. Ebenso sind Verhandlungen über den An- oder Verkauf von Coins, der Ankauf von Coins von anderen Teilnehmern oder Dritten sowie die unberechtigte Inanspruchnahme von Coins nicht gestattet. Teilnehmer, die solche Handlungen vornehmen, haften für jegliche Schäden, Rechtsstreitigkeiten und damit verbundener Kosten des Programmanbieters, der sich darüber hinaus das Recht vorbehält, die Teilnahme des betroffenen Teilnehmers zu kündigen.

5.2 Programmkonto und Coin Guthaben

Das Programmkonto ist weder ein Zahlungsträger noch ein Zahlungsinstrument. Coins werden nur als ganze Coins gutgeschrieben und können nicht in Bruchteilen gewährt werden.

Teilnehmer können das aktuelle Guthaben der erworbenen Coins in ihrem Programmkonto über die Programm-Website oder (soweit vorhanden) in der Programm-App abrufen. Außerdem können Teilnehmer ihr Coin Guthaben durch einen Anruf beim Call-Center abfragen.

Jede Mastercard hat innerhalb des Programmkontos ihr eigenes Coin Konto, so dass Coins die für Prämienfähige Zahlungen mit verschiedenen Mastercards erworben wurden, den verschiedenen Coin Konten gutgeschrieben werden. Weder können Coins aus dem Programmkonto eines Teilnehmers mit Coins aus dem Programmkonto eines anderen Teilnehmers zusammengelegt oder kombiniert werden noch können Coins innerhalb eines Programmkontos zusammengelegt werden, die mit verschiedenen Mastercards erworben wurden.

Sofern Unstimmigkeiten in Bezug auf das Coin Guthaben entstehen, muss eine solche Unstimmigkeit dem Call-Center innerhalb von 3 (drei) Monaten nach dem Zeitpunkt der betreffenden Prämienfähigen Zahlung mitgeteilt werden (Anmerkung: solange Teilnehmer sich nicht authentifiziert haben, kann die Transaktionshistorie von Prämienfähigen Zahlungen, die mit der Mastercard getätigt wurden, nicht im Programm-Konto eingesehen werden. Die Transaktionshistorie ist jedoch für das Call-Center einsehbar (sofern die jeweilige Prämienfähige Zahlung im Mastercard Global Clearing Management System verarbeitet wurde oder die Transaktionsdetails von dieser dem Programmanbieter durch das Mastercard Global Collection Only System mitgeteilt wurden), so dass potentielle Unstimmigkeiten auch durch nicht authentifizierte Teilnehmer mitgeteilt werden können. Sofern die Berechnung der gutgeschriebenen Coins fehlerhaft erfolgte, wird der Programmanbieter die erforderliche Anpassung des Coin Guthabens des Teilnehmers vornehmen. Bitte beachten Sie, dass die Verarbeitung für bestimmte Prämienfähige Zahlungen (wie z. B. bei internationalen Zahlungen) und die Gutschrift von Coins für diese Prämienfähigen Zahlungen bis zu 5 (fünf) Wochen seit Tätigung der Prämienfähigen Zahlung dauern kann.

5.3 Erwerb von Coins

Die Teilnehmer können nach der Registrierung (weitere Einzelheiten finden Sie bei Schritt 1 des Registrierungsprozesses in Ziffer 4.2.1) mit dem Erwerb von Coins beginnen. Coins können für alle Zahlungsvorgänge erworben werden, die als Prämienfähige Zahlungen qualifiziert sind und die mit ihren Transaktionsdetails in den Systemen des Programmanbieters erfasst sind. Die folgenden Zahlungsvorgänge sind KEINE Prämienfähigen Zahlungen:

  • Zahlungsvorgänge unter EUR 0,50;
  • jegliche Form von MoneySend Transaktionen;
  • automatisierte und manuelle Barauszahlungen;
  • sämtliche Bargeldabhebungen an Geldautomaten;
  • jegliche Formen von Geldtransfergeschäften;
  • jegliche Bezahlung von Waren welche äquivalent zu Bargeld sind (Bargeldersatz), wie z. B. Reiseschecks oder Lotteriescheine oder das Aufladen von Web-Wallets, (sogenannte Quasi-Bargeld-Transaktionen);
  • Bezahlung von Waren und Dienstleistungen der die Mastercard ausgebenden Bank; sowie
  • jegliche Einzahlungen auf das Konto der Mastercard, die nicht eine vorherige Zahlung rückerstattet.

Der Programmanbieter ist in keiner Weise verpflichtet sicherzustellen, dass die Transaktionsdetails von bestimmten oder allen mit der Mastercard getätigten Zahlungsvorgängen, im System des Programmanbieters erfasst werden.

Im Falle einer Rückerstattung einer getätigten Prämienfähigen Zahlung ist der Programmanbieter berechtigt, diejenigen Coins vom Programmkonto des Teilnehmers wieder abzubuchen, die dem Programmkonto aufgrund der rückerstatteten Prämienfähigen Zahlung gutgeschrieben worden sind.

Anderweitige zeitweise oder dauerhaft verfügbare Möglichkeiten Coins zu erwerben sowie die Bedingungen dafür, werden den Teilnehmern separat direkt im Prämienkatalog, auf der Programm-Website oder (soweit vorhanden) in der Programm-App bekannt gegeben.

5.4 Gültigkeit von Coins

Erworbene Coins verlieren ihre Gültigkeit nicht, sofern die Teilnahme ungekündigt fortbesteht (vgl. Ziffer 8.5 in Bezug auf das Verfallen von Coins im Falle einer Kündigung der Teilnahme sowie Ziffer 9 in Bezug auf das Verfallen von Coins im Falle einer Beendigung des Programms).

6. Einlösen der Coins

6.1 Allgemeine Regelungen zum Einlösen von Coins

Teilnehmer können ihre Coins entweder über ihr Programmkonto oder über das Call-Center in Prämien und Vorteilsleistungen einlösen. Voraussetzung für ein Einlösen der Coins in Prämien und Vorteilsleistungen, ist ein entsprechendes Coin Guthaben auf dem Programmkonto des Teilnehmers. Der Umtausch und die Auszahlung von Coins in Bargeld sind nicht möglich. Außerdem haben Coins kein feststehendes Coin-Prämien und Vorteilsleistungen-Verhältnis, d.h. dass das Coin-Prämien und Vorteilsleistungen-Verhältnis je nach Prämie und Vorteilsleistung sowie dem ausgebenden Leistungspartner verschieden sein kann. Selbst Prämien und Vorteilsleistungen mit identischer Wertigkeit oder von gleichem Nutzen können im Laufe der Zeit verschiedene Coin-Wertigkeits-Verhältnisse aufweisen.

Teilnehmer können ihre Coins in Prämien und Vorteilsleistungen einlösen, die im Zeitpunkt des Einlösens im Prämienkatalog, auf der Programm-Website bzw. (soweit vorhanden) in der Programm-App oder anderweitig verfügbar sind. Die Anzahl der für die jeweiligen Prämien und Vorteilsleistungen erforderlichen Coins, werden im Prämienkatalog und auf der Programm-Website bzw. (soweit vorhanden) in der Programm-App bekannt gegeben. Sofern das Coin Guthaben eines Teilnehmers nicht zum Erwerb einer bestimmten Prämie oder Vorteilsleistung ausreichen sollte, besteht keine Möglichkeit, das Coin Guthaben durch Zahlung einer bestimmten Summe in bar aufzustocken.

Nachdem ein Teilnehmer Coins gegen eine Prämie oder Vorteilsleistung eingelöst hat, wird vom Coin Guthaben auf dem Programmkonto des Teilnehmers die für die erworbene Prämie oder Vorteilsleistung benötigte Anzahl an Coins abgebucht. Hat ein Teilnehmer mehr als eine Mastercard angemeldet, kann er im Rahmen des Einlösen der Coins dasjenige Coin Konto auswählen, von dem die Coins für die jeweilige Prämie oder Vorteilsleistung abgebucht werden sollen. Der Teilnehmer kann in seinem Programm-Konto ein Coin Hauptkonto auswählen, von dem die dort gutgeschriebenen Coins automatisch abgebucht werden, soweit nicht ein anderes Coin Konto vom Teilnehmer vor dem Einlösen benannt wird.

Falls ein Teilnehmer, z.B. in Folge einer nachträglichen Rückerstattung einer Prämienfähigen Zahlung oder aus anderen Gründen mehr Coins in Prämien und Vorteilsleistungen einlöst als dies dem tatsächlichen Coin Guthaben des Teilnehmers entspricht, wird der Programmanbieter diese Coins von zukünftigen Coins, die der Teilnehmer ggf. erwirbt, abziehen.

6.2 Erwerb von Prämien und Vorteilsleistungen

Sofern die jeweiligen Prämien und Vorteilsleistungen von Leistungspartnern ausgegeben werden, muss der Teilnehmer direkt mit dem jeweiligen Leistungspartner einen Ausgabevertrag im Rahmen des Einlösen von Coins schließen. Der Programmanbieter ermöglicht lediglich das Einlösen der Coins bei Leistungspartnern. Der Teilnehmer bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass der Programmanbieter nicht für Prämien und Vorteilsleistungen haftet oder verantwortlich ist, die im Rahmen des Programms von Leistungspartnern ausgegeben werden. Die durch die Leistungspartner ausgegebenen Prämien und Vorteilsleistungen werden an die Teilnehmern direkt von diesen Leistungspartnern ausgegeben. Ferner ist der Programmanbieter nicht für Schäden haftbar, die an Prämien und Vorteilsleistungen auf dem Transportweg vom Leistungspartner zum Teilnehmer entstehen.

Im Falle von Mastercard Priceless Assets schließt der Teilnehmer einen solchen Ausgabevertrag direkt mit dem Programmanbieter.

Eine Reihe von Prämien und Vorteilsleistungen erfordern eine zusätzliche Zahlung eines bestimmten Betrages in EURO, der unter dem jeweiligen Ausgabevertrag an den Leistungspartner oder im Fall von Mastercard Priceless Assets an den Programmanbieter zu zahlen ist.

6.3 Verfügbarkeit von Prämien und Vorteilsleistungen

Alle Prämien und Vorteilsleistungen, die im Prämienkatalog, auf der Programm-Website bzw. (soweit vorhanden) in der Programm-App oder anderweitig angeboten werden, stehen unter dem Vorbehalt ihrer Verfügbarkeit. Teilnehmer können sich nicht auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit von bestimmten Prämien und Vorteilsleistungen verlassen. Der Programmanbieter hat weder einen direkten Einfluss auf die Verfügbarkeit noch die Qualität der Prämien und Vorteilsleistungen, die durch die einzelnen Leistungspartner angeboten werden. Der Programmanbieter ist daher für die Verfügbarkeit und Qualität von Prämien und Vorteilsleistungen, die von Leistungspartnern angeboten werden, nicht verantwortlich. Die Verfügbarkeit der Prämien und Vorteilsleistungen kann je nach Datum und Jahreszeit unterschiedlich sein, so dass bestimmte Prämien und Vorteilsleistungen zu bestimmten Jahreszeiten möglicherweise nicht verfügbar sind. Teilnehmer haben keinen Rechtsanspruch, eine bestimmte Sorte von Prämien und Vorteilsleistungen oder eine ganz spezifische Prämie oder Vorteilsleistung zu erwerben. Sollte eine vom Teilnehmer ausgewählte Prämie oder Vorteilsleistung nicht verfügbar sein, kann der Teilnehmer eine der anderen verfügbaren Prämien und Vorteilsleistungen auswählen.

6.4 Ausgabe

Sofern die vom Teilnehmer angefragte Prämie oder Vorteilsleistung verfügbar ist, wird die jeweilige Prämie oder Vorteilsleistung dem Teilnehmer (je nach erworbener Prämie oder Vorteilsleistung) in digitaler oder physischer Form oder als Gutschein ausgegeben. Prämien und Vorteilsleistungen können nur innerhalb Deutschlands ausgegeben werden. Nach Erhalt eine Prämie oder Vorteilsleistung in physischer Form hat der Teilnehmer unverzüglich zu überprüfen, dass die gelieferte Prämie oder Vorteilsleistung auf dem Transport nicht beschädigt wurde, vollständig ist und mit seinem Einlöseauftrag übereinstimmt. Nach Erhalt einer Prämie oder Vorteilsleistung in digitaler Form oder als Gutschein, hat der Teilnehmer unverzüglich zu überprüfen, dass die erhaltene Prämie oder Vorteilsleistung seinem Einlöseauftrag entspricht.

6.5 Übertragbarkeit/Handel mit Prämien und Vorteilsleistungen

Prämien und Vorteilsleistungen sind weder umtauschbar noch in Geld auszahlbar. Prämien und Vorteilsleistungen, insbesondere Tickets oder andere Prämien- und Vorteilsleistungsdokumente können nur an den Teilnehmer zur eigenen Verwendung ausgegeben werden. Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe der Prämien und Vorteilsleistungen an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Verhandlungen über den An- oder Verkauf von Prämien- und Vorteilsleistungsdokumenten, der unberechtigte Erwerb sowie die unberechtigte Inanspruchnahme der Prämien und Vorteilsleistungsdokumente nicht gestattet.

6.6 Rückgabe und Verlust von Prämien und Vorteilsleistungen

Prämien und Vorteilsleistungen, die dem Teilnehmer bereits ausgegeben wurden, können weder zurückgegeben oder storniert noch in Coins zurückgetauscht werden.

Sofern Prämien und Vorteilsleistungen gestohlen wurden oder verloren gegangen sind, steht eine erneute Ausgabe der gestohlenen oder verlorenen Prämien und Vorteilsleistungen im alleinigen Ermessen des Leistungspartners bzw. des Programmanbieters. Teilnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf eine erneute Ausgabe von gestohlenen oder verlorenen Prämien und Vorteilsleistungen. Unter der Voraussetzung, dass die Art der gestohlenen oder verlorenen Prämien und Vorteilsleistung eine erneute Ausgabe zulässt, werden gestohlene oder verlorene Prämien und Vorteilsleistungen nur gegen Zahlung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr erneut ausgegeben. Der Programmanbieter ist nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass verlorene oder gestohlene Prämien und Vorteilsleistungen erneut ausgegeben werden.

7. Vermarktung von Prämien und Vorteilsleistungen

Der Prämienkatalog, die Programm-Website und (soweit vorhanden) die Programm-App ermöglichen online die Ausgabe von Prämien und Vorteilsleistungen. Sofern Prämien und Vorteilsleistungen durch Leistungspartner ausgegeben werden, werden alle Bedingungen im Rahmen der Ausgabe dieser Prämien und Vorteilsleistungen allein zwischen dem Teilnehmer und dem Leistungspartner vereinbart. Derartige Bedingungen beinhalten u.a. den Verfügbarkeitszeitraum, den Zeitraum und die Form der Auslieferung, Gewährleistungen in Bezug auf Prämien und Vorteilsleistungen sowie Dienstleistungen und andere Kundendienstleistungen im Zusammenhang mit den jeweiligen Prämien und Vorteilsleistungen. Der Programmanbieter hat weder Einfluss auf das Angebot und die Vereinbarung solcher Bedingungen zwischen dem Teilnehmer und dem Leistungspartner noch legt er diese Bedingungen fest, stellt Beratung zu diesen zur Verfügung oder involviert sich in irgendeiner Weise in das Angebot oder die Annahme dieser Bedingungen.

Die Verfügbarkeit der Prämien und Vorteilsleistungen sowie die für das Einlösen in Prämien und Vorteilsleistungen erforderliche Anzahl an Coins stehen unter dem Vorbehalt jederzeitiger Änderungsmöglichkeiten. Der Programmanbieter kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, falls ein Leistungspartner Prämien und Vorteilsleistungen zurückzieht, storniert, verändert oder ergänzt oder die mit den Prämien und Vorteilsleistungen verbundenen Bedingungen ändert oder ergänzt oder Prämien und Vorteilsleistungen funktionsunfähig werden. Außerdem ist der Programmanbieter nicht verantwortlich für den Rückzug eines Leistungspartner aus dem Programm oder für irgendwelche Auswirkungen auf oder Wertminderungen von Prämien und Vorteilsleistungen, die durch Änderungen oder Stornierungen verursacht werden.

8.Kündigung, Gültigkeit der Coins bei Kündigung; Sperrung des Programmkontos

8.1 Kündigungsrechte der Teilnehmer

Der Teilnehmer kann seine Teilnahme am Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform (einschließlich E-Mail) ordentlich kündigen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Teilnehmers seine Teilnahme am Programm aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter.

8.2 Kündigungsrechte des Programmanbieters

Der Programmanbieter ist jederzeit berechtigt, die Teilnahme eines Teilnehmers am Programm aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Der einschlägige wichtige Grund wird dem Teilnehmer in der Kündigungsmitteilung mitgeteilt werden. Ein wichtiger Grund zur Kündigung einer Teilnahme liegt insbesondere vor bei:

  • einem schuldhaften schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Bedingungen seines Kreditkartenvertrages;
  • einem schuldhaften schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Bedingungen dieser AGB;
  • einer missbräuchlichen Nutzung der Coins bzw. Prämien und Vorteilsleistungen gemäß Ziffer 5.1 bzw. Ziffer 6.5 ; sowie
  • betrügerischem Handeln des Teilnehmers (z. B. Erwerb von Coins durch einen Zahlungsvorgang oder eine sonstige Handlung, die keine Prämienfähige Zahlung darstellt).

Nach der durch den Programmanbieter erklärten Kündigung ist eine erneute Teilnahme am Programm unzulässig. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter.

8.3 Entzug der Berechtigung an Coins

Der Programmanbieter kann anstelle der Kündigung einer Teilnahme, dem betroffenen Teilnehmer zum einen die Berechtigung an einer bestimmten Anzahl an Coins und zum anderen die Berechtigung diese Anzahl an Coins gegen Prämien bzw. Vorteilsleistungen einzulösen entziehen. Der Programmanbieter ist darüber hinaus berechtigt, die Ausgabe von bereits eingelösten Prämien und Vorteilsleistungen zu untersagen, ohne die für die jeweiligen Prämien und Vorteilsleistungen erforderliche Anzahl an Coins dem Programmkonto des betroffenen Teilnehmers wieder gutzuschreiben. Dies gilt insbesondere bei:

  • einem schuldhaften schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Bedingungen seines Kreditkartenvertrag;
  • einem schuldhaften schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Bedingungen dieser AGB;
  • einer missbräuchlichen Nutzung der Coins bzw. Prämien und Vorteilsleistungen gemäß Ziffer 5.1 bzw. Ziffer 6.5 ;
  • betrügerischem Handeln des Teilnehmers (z. B. Erwerb von Coins durch einen Zahlungsvorgang oder eine sonstige Handlung, die keine Prämienfähige Zahlung darstellt); sowie
  • allen sonstige Situationen, die den Programmanbieter berechtigen, die Teilnahme gemäß Ziffer 8.2 zu kündigen.

8.4 Sperrung des Programmkontos

In den Fällen der Ziffer 8.2 hat der Programmanbieter die Befugnis, das Programmkonto des Teilnehmers sofort zu sperren. Die Befugnis zur Sperrung eines Programmkontos besteht auch bei objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines wichtigen Grundes, und zwar für einen Zeitraum, der zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist. Ansprüche des Teilnehmers wegen einer nach den vorstehenden Regelungen berechtigten Sperrung des Programmkontos bestehen nicht.

8.5 Gültigkeit der Coins bei Kündigung

Im Falle der Kündigung der Teilnahme durch den Teilnehmer behalten die Coins ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Zugang der Kündigung beim Programmanbieter. Im Falle einer berechtigten fristlosen außerordentlichen Kündigung durch den Programmanbieter (gemäß Ziffer 8.2), behalten die Coins ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 6 (sechs) Monate nach Zugang der Kündigung.

Nach Ablauf der oben genannten Gültigkeitsfrist ist es Teilnehmern nicht mehr möglich ihre Coins gegen Prämien und Vorteilsleistungen einzulösen, da Coins nach Ablauf ihrer Gültigkeitsfrist erlöschen.

9. Beendigung des Programms

Der Programmanbieter behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit zu beenden und die Teilnahmeverträge mit einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Kalendertagen durch Mitteilung in Textform an die Teilnehmer ordentlich zu kündigen. In dieser Mitteilung wird das Datum bekannt gegeben werden, ab dem Teilnehmer keine Coins mehr im Rahmen des Programms erwerben können.

Im Falle der Beendigung des Programms behalten die Coins ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Zugang der Mitteilung über die Beendigung des Programms. Dasselbe gilt, sofern das Programm durch ein anderes Programm ersetzt werden sollte. In diesem Fall haben die Teilnehmer das Recht, ihre Teilnahme ordentlich, in Übereinstimmung mit Ziffer 8.1, zu kündigen.

Nach Ablauf der oben genannten Gültigkeitsfrist ist es Teilnehmern nicht mehr möglich ihre Coins gegen Prämien und Vorteilsleistungen einzulösen, da Coins nach Ablauf ihrer Gültigkeitsfrist erlöschen.

10. Änderungen

Der Programmanbieter behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen, Ergänzungen oder Aktualisierungen an diesen AGB vorzunehmen, sofern die Teilnehmer hierdurch nicht entgegen Treu und Glauben benachteiligt werden. Änderungen, Ergänzungen oder Aktualisierungen dieser AGB werden den Teilnehmern durch Benachrichtigung in Textform (einschließlich E-Mail) bekannt gegeben. Die Änderungen, Ergänzungen oder Aktualisierungen dieser AGB gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer nicht innerhalb von 2 (zwei) Monaten nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch einlegt. Der Programmanbieter wird auf diese Folge ausdrücklich bei Bekanntgabe hinweisen. Widerspricht ein Teilnehmer der Änderung, Ergänzung oder Aktualisierung, so kann seine Teilnahme durch den Programmanbieter mit einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen gekündigt werden. Ziffer 8.5 gilt entsprechend.

Änderungen oder Ergänzungen im Hinblick sowohl auf die im Rahmen des Einlösens erforderliche Anzahl an Coins als auch auf Prämien und Vorteilsleistungen und/oder Leistungspartnern werden auf der Programm-Website und (soweit vorhanden) in der Programm-App bekannt gegeben.

11. Haftung

11.1 Haftung des Programmanbieters

Der Programmanbieter ist bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer vom Programmanbieter gewährten Garantie für Schäden, die den Teilnehmern in Verbindung mit ihrer Teilnahme entstehen, unbeschränkt haftbar. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Programmanbieters auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

Jegliche weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Insbesondere liegt die Verantwortung in Bezug alle Gewährleistungen und Garantien für Prämien und Vorteilsleistungen, die von Leistungspartnern ausgegeben werden, allein bei den jeweiligen Leistungspartnern. Der Programmanbieter haftet nicht und ist nicht verantwortlich für Defekte oder Mängel an Prämien und Vorteilsleistungen, die von den Leistungspartnern ausgegeben worden sind. Teilnehmer müssen sich im Falle von Defekten oder Mängeln an Prämien und Vorteilsleistungen an den entsprechenden Leistungspartner wenden.

Eine Haftung des Programmanbieters ist ausgeschlossen, sofern er seine Pflichten gemäß diesen AGB aufgrund von Hochwasser, Erdbeben, Sturm, Wirbelsturm oder sonstiger höherer Gewalt ähnlicher Art sowie Krieg und Streik bzw. Aussperrung nicht erfüllen kann.

Obwohl der Programmanbieter angemessene Anstrengungen unternimmt sicherzustellen, dass die Programm-Website und (soweit vorhanden) die Programm-App sowie die relevante IT-Infrastruktur fehler- und virenfrei sind, gibt der Programmanbieter keine Garantie, dass die Programm-Website und (soweit vorhanden) die Programm-App auf den Geräten der Teilnehmer voll funktionsfähig betrieben werden können oder frei von Viren sind. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, eine ausreichende Softwareumgebung, -verfahren und Virenprüfungen (einschließlich von Anti-Virus-Software und sonstigen Sicherheitsprüfungen) einzusetzen.

Für den Fall, dass Coins trotz Tätigung einer Prämienfähigen Zahlung mit der Mastercard dem Programmkonto des Teilnehmers nicht gutgeschrieben wurden, ist eine Haftung des Programmanbieters ausgeschlossen, sofern die Transaktionsdetails der betroffenen Prämienfähigen Zahlung nicht im System des Programmanbieters erfasst sind.

11.2 Haftung des Teilnehmers/Missbrauch von Coins und Preisen

Teilnehmer haften für den Missbrauch von Coins bzw. Prämien und/oder Vorteilsleistungen, sofern sie durch ihre Handlungen die Bestimmungen von Ziffer 5.1 und Ziffer 6.5 erfüllen. Den Teilnehmern bleibt in allen Fällen vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

12.Kommunikation, Anfragen, Mitteilungen, Beschwerden

Im Rahmen des Programms können Teilnehmer mit dem Programmanbieter über das Call-Center entweder per Telefon 069/153253499 werktags zwischen 8.00 und 20:00 Uhr oder per E-Mail support@specials.mastercard.de kommunizieren.

Im Falle von Beschwerden können Teilnehmer das Call-Center unter den oben angegeben Kontaktdaten kontaktieren, ihre Beschwerde darlegen und eine Kontaktperson sowie Telefonnummer angeben. Nach Erhalt der Beschwerde übermittelt der Programmanbieter dem jeweiligen Teilnehmer innerhalb von 2 (zwei) Werktagen einen Vorschlag, in dem beschrieben wird, wie die Beschwerde des Teilnehmers behoben werden soll. Der Programmanbieter bemüht sich Beschwerden innerhalb von 28 (achtundzwanzig) Kalendertagen nach Erhalt der Beschwerdemitteilung durch den Teilnehmer zu beheben. Der Programmanbieter unterliegt keinem Verhaltenskodex oder einem vorgeschriebenen Streitbeilegungsverfahren.

13. Steuern

Der Programmanbieter erfüllt alle Steuerpflichten in Verbindung mit dem Programm, sofern der Programmanbieter unter dem anwendbaren Steuerrecht zur Anmeldung, Einbehaltung oder Zahlung von Steuern in Verbindung mit dem Programm selbst verpflichtet ist.

14. Recht

Es gilt deutsches Recht. Für jedwede Rechtsstreitigkeit, die aus der Teilnahme an dem Programm entsteht, ist der ausschließliche Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, in Deutschland.

Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr Der Programmanbieter ist zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.